Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die Bio-Diagnostix Labor GmbH ist ein akkreditiertes Prüflabor für die mikrobiologische Untersuchung von Lebensmittel-, Wasser- und Veterinärproben sowie Dienstleister im Bereich der Beratung und Unterstützung von Betrieben, Unternehmen und Veterinären bei der Entwicklung und Realisation von branchenspezifischen Qualitätsmanagement- und Hygienekonzepten.
Geltungsbereich
Alle Aufträge werden zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als rechtsverbindlich an. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Per Telefon, Telefax oder als E-Mail erteilte Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an. Mündliche Erklärungen oder Zusagen durch Mitarbeiter bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung.
Beauftragung, Bearbeitung & Entscheidungsregeln
Der Leistungsumfang eines Auftrages wird vor Auftragserteilung festgelegt. Änderungen oder Abweichungen von Untersuchungsverfahren bedürfen der Schriftform. Fristen für die Auftragserteilung gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vorher schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Umständen, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wie z. B. höhere Gewalt, Energiemangel, Gerätedefekte, behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, oder ähnlichen Hindernissen, können die zugesagten Bearbeitungstermine nicht immer eingehalten werden. In einem solchen Fall sind die verbindlich festgelegten Fristen zu verlängern. Die Unterauftragsvergabe des Auftrages in Gänze oder in Teilen an ein gleichermaßen qualifiziertes Labor behalten wir uns in Ausnahmefällen vor. Wir verpflichten uns, die Untersuchungen sachgemäß und dem Stand der Technik entsprechend durchzuführen. Wir verpflichten uns, über alle uns bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, die uns im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, strengstes Stillschweigen zu bewahren.
Ist eine Konformitätsbewertung gewünscht, so ist dies vom Kunden rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Grundlage von Konformitätsbewertungen können Normen, Spezifikationen oder Verordnungen sein (z. B. Trinkwasserverordnung, DGHM-Liste oder Empfehlungen des Umweltbundesamtes). Die Messunsicherheiten werden, ohne ausdrücklichen Wunsch des Kunden, bei Durchführung einer Konformitätsbewertung nicht berücksichtig. Die Messunsicherheiten aller Untersuchungsverfahren sind im Labor verfügbar und können vom Kunden erfragt werden.
Probenanlieferung und Probenaufbewahrung
Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung in die Betriebsstätte des Laboratoriums, sofern das Probematerial nicht durch den Auftragnehmer gegen Gebühr abgeholt oder selbst genommen wird. Die zu analysierenden Proben bleiben bis zur Untersuchung Eigentum des Auftraggebers und werden, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach der Untersuchung durch den Auftragnehmer entsorgt. Sofern erforderlich, werden Rückstellproben nach Abschluss der Untersuchung für maximal drei Monate sachgemäß gelagert und anschließend durch den Auftragnehmer entsorgt. Wird eine Rücksendung der Proben gewünscht, so gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern bei Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde, gelten i. d. R. unsere zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Auf Anfrage werden für größere Projekte, größere Probenserien oder ständig wiederkehrende Untersuchungen Preisnachlässe gewährt. Diese Rabattierung bedarf einer vorherigen Absprache mit der Geschäftsleitung. Es gelten dann die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Sollte sich während der Untersuchung herausstellen, dass auf Grund der Probenbeschaffenheit die Analyse nach den vorgeschriebenen oder vereinbarten Prüfverfahren zu keinem verwertbaren Ergebnis führt, werden wir Vorschläge zur weiteren Untersuchungsweise machen. Nach Rücksprache wird der für die Untersuchung notwendige Mehraufwand in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
Vorlage und Schutz der Prüfergebnisse
Die ermittelten Untersuchungsergebnisse sind ausschließlich dem Auftraggeber bzw. einer von ihm schriftlich bestimmten Person zugänglich. Der Auftraggeber akzeptiert elektronisch erstellte Prüfberichte auch ohne handschriftliche Zeichnung des prüfenden Mitarbeiters oder der Laborleitung als gültig. Wir verpflichten uns, die ermittelten Ergebnisse weder zu veröffentlichen, noch anderen zugänglich zu machen. Wir behalten uns vor, die Ergebnisse zu innerbetrieblichen Statistikzwecken zu verwerten. Im Falle von Untersuchungen auf Erreger, die bei positivem Nachweis einer gesetzlichen Meldepflicht unterliegen, ist das Labor verpflichtet, diese Ergebnisse der zuständigen öffentlichen Behörde zu melden.
Gewährleistung und Verjährung
Beanstandungen unserer Leistungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich angezeigt werden. Wird die Frist versäumt, ist der Anspruch auf Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung bei berechtigten Beanstandungen erfolgt unter Ausschluss sämtlicher sonstiger Gewährleistungsansprüche durch Minderung oder Rückgängigmachung, es sei denn, wir zeigen dem Auftraggeber an, dass wir nachbessern oder die Leistung neu vornehmen werden. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verjähren zwölf Monate nach Ablieferung unserer Leistungen an den Auftraggeber.
Haftung
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche des Kunden ist eine Vermögens-schadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Wir verpflichten uns, diese Versicherung aufrecht zu erhalten. Die Haftung ist auf die jeweilige Deckungssumme beschränkt. Die Bio-Diagnostix Labor GmbH haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden. Jegliche Schadenersatzansprüche, die auf leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen, ebenso wenn der Schaden auf die Unzulänglichkeit eines anerkannten Prüfverfahrens zurückzuführen ist oder uns für die Untersuchung wesentliche Umstände oder Vorgänge, z. B. der Probenziehung, nicht mitgeteilt wurden, soweit ein solcher Ausschluss zulässig ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für den Streitfall gilt ausschließlich die Anwendung Deutschen Rechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Borken.